Aufgaben

Förderung

Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder und des handwerklichen Könnens der Meister und Gesellen (z. B. durch Fachschulen oder Lehrgänge)

Pflege

Pflege des Gemeingeistes und der Berufsehre sowie Förderung eines guten Verhältnisses zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen

Ausbildung

Regelung und Überwachung der Ausbildung nach § 33 Handwerksordnung im Rahmen der Dualen Ausbildung, Abnahme von Gesellenprüfungen

Vermittlung

Erstellung von Gutachten und Auskünfte über Angelegenheiten der in ihr organisierten Handwerke und Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und ihren Auftraggebern

Portrait

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